" /> Mythos Kleingewerbe - Verwolft
Bild-1-99
Nicole Lenhardt

Nicole Lenhardt

Mythos Kleingewerbe

Letzte Woche habe ich dir erklärt, wann und wo du dein Gewerbe anmelden solltest. Heute möchte ich an diesem Beitrag anknüpfen und dich über den Mythos vom Kleingewerbe aufklären.

Unter Kleingewerbe versteht jeder etwas anderes. Denn es ist auch kein klar definierter Begriff. Die meisten sprechen von Kleingewerbe, obwohl sie die Kleinunternehmer-Regelung meinen.

Was ist ein Kleingewerbe?

Etwas das eigentlich nicht wirklich existiert. Es bedeutet nur, dass keine Eintragung im Handelsregister erfolgt ist (bzw. erfolgen muss). Du hast also nicht die Pflichten eines Kaufmannes im Sinne des HGB wie beispielsweise die Bilanzierung und Buchführung.

Mythos Kleingewerbe vs.“normales“ Gewerbe?

„Seit 2018 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet. Seit diesem Jahr habe ich ein normales Gewerbe.“

Beispiel

Sehr viele sprechen davon, dass sie vom Kleingewerbe zum „normalen“ Gewerbe gewechselt haben. Dieses normale Gewerbe gibt es aber gar nicht. Jedes Gewerbe ist ein Gewerbe.
Was sie eigentlich meinen ist, dass ihr Umsatz die Grenzen der Kleinunternehmer-Regelung übersteigt und sie Umsatzsteuer ausweisen müssen 😉

Was ist die Kleinunternehmer-Regelung?

Nach §19 UStG können Gewerbetreibende mit einem Jahresumsatz von bis zu 22.000 € (Stand 2020) Gebrauch vom Paragraph 19 machen und auf den Ausweis von Umsatzsteuer verzichten. Dadurch hast du bürokratisch deutlich weniger Aufwand, weil Dinge wie die Umsatzsteuer-Voranmeldungen etc. nicht anfallen. Aber im Gegenzug darfst du auch keine Vorsteuer abziehen.

Du kannst auch auf den Gebrauch der Kleinunternehmer-Regelung verzichten und freiwillig die Umsatzsteuer ausweisen (gemäß §9 UStG). Das ist bei einer Neugründung oft sogar sinnvoll. Wenn du dich dazu entscheidest die Umsatzsteuer auszuweisen bindest du dich daran allerdings für 5 Jahre.

Wann wird es ein kompliziertes Gewerbe?

Kompliziert wird es mit deinem Gewerbe sobald dein Jahresumsatz 600.000 € oder 60.000 € Jahresgewinn übersteigt.

Bis zu diesen Grenzen darfst du mit deinem Gewerbe die EÜR machen. Sobald du aber eine der zwei Voraussetzungen nicht mehr erfüllst, greift die Buchführungspflicht (Bilanzierung)! Spätestens dann solltest du dir einen Steuerberater suchen.

Wenn dir das jetzt alles zu kompliziert erscheint, dann kannst du dich auch jederzeit bei mir für ein Coaching melden und ich bringe Licht ins Dunkle 😉

Teile diesen Post